Rechtsecke: Vermieter schickt monatliche Verbrauchswerte, was nun?

Seit 2022 sind Vermieter verpflichtet ihre Mieter monatlich über ihre Verbrauchswerte (Heizung, Wasser) zu informieren. Ein umweltunfreundliches "Geschenk" unserer aktuellen Bundesregierung - wie Fachanwalt Tobias Scholz meint. Dazu hat uns eine Zuschauerfrage erreicht. Was tun, wenn man nicht Online abrufen kann und das Ganze per Post bekommt? Muss man die Kosten dafür übernehmen? Kann man sagen, dass man die Information nicht zugeschickt bekommen haben möchte? Wir haben nachgefragt bei den Experten der Kanzlei Eckert-Hänig, Sitz, Taeschner

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